Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Homecare-Versorgung durch SAN-Aktiv Homecare

Alles, was Sie über Homecare, Antragstellungen, Hilfsmittel und unsere Dienstleistungen wissen müssen.

Was ist Homecare und wie hilft es mir oder meinem Angehörigen?

Homecare bedeutet, dass Patienten medizinische Hilfsmittel und pflegerische Beratung direkt zu Hause erhalten. Dies kann Wundversorgung, Stomatherapie, Ernährungstherapie, Kontinenzversorgung oder Pflegehilfsmittelumfassen. SAN-Aktiv Homecare kümmert sich um die Beratung, die Lieferung der Hilfsmittel und die Abwicklung mit der Krankenkasse.

Was kann ich alles über SAN-Aktiv Homecare erhalten?

Wir bieten ein breites Sortiment an  darunter:
✔ Pflegebetten & Matratzen
✔ Rollatoren & Gehhilfen
✔ Toilettenstühle & Duschhilfen
✔ Inkontinenzprodukte
✔ Wundversorgungsmaterial
✔ Stomaprodukte
✔ Pflegehilfsmitteln nach §40 SGB XI,

Unsere Experten helfen Ihnen dabei, die passenden Hilfsmittel zu beantragen und schnellstmöglich zu erhalten.

Welche Unterschiede gibt es zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln, und wie beantrage ich sie?

Viele Menschen sind unsicher, was der Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln ist. Beide Begriffe werden oft synonym verwendet, haben aber rechtlich unterschiedliche Bedeutungen:

  • Hilfsmittel (§ 33 SGB V): Hierbei handelt es sich um medizinisch notwendige Geräte, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert werden, um eine Krankheit zu lindern oder Behinderungen auszugleichen. Dazu gehören z. B. Rollstühle, Prothesen, Hörgeräte oder Inhalationsgeräte.
  • Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI): Diese Produkte erleichtern die Pflege zu Hause und dienen der Linderung von Beschwerden im Alltag. Sie werden von der Pflegekasse bezahlt und umfassen z. B. Pflegebetten, Inkontinenzmaterial, Lagerungshilfen oder Desinfektionsmittel.

Wie läuft die Beantragung ab?

  1. Beratung & Bedarfsfeststellung: SAN-Aktiv Homecare berät Sie individuell, welche Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel für Sie infrage kommen.
  2. Rezept oder Antrag: Für Hilfsmittel ist ein ärztliches Rezept notwendig, Pflegehilfsmittel können direkt bei der Pflegekasse beantragt werden.
  3. Kostenklärung & Genehmigung: Wir übernehmen die Kommunikation mit der Krankenkasse oder Pflegekasse und klären die Finanzierung.
  4. Lieferung & Einweisung: Nach Genehmigung erhalten Sie die Hilfsmittel direkt nach Hause geliefert, inklusive Einweisung in die Anwendung.

 

📞 Lassen Sie sich kostenlos beraten – wir unterstützen Sie bei der Antragstellung!

Welche Kosten fallen für Hilfsmittel an?

Viele Hilfsmittel werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, jedoch gibt es je nach Hilfsmittelklasse eine gesetzliche Zuzahlung von 10 %, maximal jedoch 10 € pro Hilfsmittel.

💡 Beispiele für Zuzahlungen:

  • Rollstuhl: max. 10 €
  • Pflegebett: max. 10 €
  • Inkontinenzprodukte (monatliche Versorgung): max. 10 €
  • Verbandmittel & Wundversorgung: meist zuzahlungsfrei

Falls Sie von der Zuzahlung befreit sind, entfällt dieser Betrag.

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel bei der Krankenkasse?

Bedarf ermitteln: Unsere Fachkräfte beraten Sie individuell.
Antrag stellen: Wir übernehmen für Sie gerne die Beantragung bei der Krankenkasse.
Lieferung & Einweisung: Nach Genehmigung erhalten Sie die Hilfsmittel direkt nach Hause.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sorgen für eine schnelle, unkomplizierte Abwicklung.

Wie kann ich eine Zuzahlungsbefreiung beantragen?

Wenn Ihre jährlichen Zuzahlungen eine bestimmte Grenze überschreiten, können Sie sich von weiteren Zuzahlungen für Hilfsmittel, Medikamente und ärztliche Behandlungen befreien lassen.

1️⃣ Berechnung der Belastungsgrenze: Die Grenze liegt bei 2 % des Bruttoeinkommens oder 1 % bei chronisch Kranken.
2️⃣ Antrag bei der Krankenkasse stellen: Sie müssen Ihre Zuzahlungen nachweisen (Quittungen sammeln).
3️⃣ Befreiung erhalten: Nach Genehmigung zahlen Sie für den Rest des Jahres keine Zuzahlungen mehr.

📌 Tipp: Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten oder sprechen Sie mit uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Was kostet die Homecare-Versorgung?

Die meisten Homecare-Leistungen und Hilfsmittel werden von den Krankenkassen übernommen. Falls eine Zuzahlung erforderlich ist, informieren wir Sie transparent und finden gemeinsam eine Lösung.
Unser Service ist für Sie kostenlos, wenn die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Welche weiteren Leistungen stehen mir mit einem Pflegegrad zu?

Je nach Pflegegrad (1-5) stehen Ihnen verschiedene zusätzliche Leistungen zu:

Pflegegrad 1-5:

Pflegehilfsmittelpauschale (bis zu 40 € monatlich für Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen)
Zuschüsse für Wohnraumanpassungen (bis zu 4.000 € für Umbauten wie Treppenlifte)
Pflegesachleistungen (monatliche Beträge für professionelle Pflegekräfte)
Verhinderungspflege (Ersatzpflege durch Angehörige oder Pflegedienste)

Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Ansprüchen und helfen Ihnen bei der Antragstellung.

 

Wie schnell erhalte ich meine Hilfsmittel?

In der Regel erfolgt die Lieferung innerhalb weniger Tage, sobald die Genehmigung der Krankenkasse vorliegt. In dringenden Fällen bieten wir eine Express-Versorgung und einen 24/7-Notdienst für medizinische Hilfsmittel an.

Bietet SAN-Aktiv Homecare auch Hausbesuche an?

Ja! Unser Fachpersonal führt regelmäßige Hausbesuche und Pflegevisiten durch, um Ihre Versorgung individuell anzupassen und sicherzustellen, dass Sie bestmöglich betreut sind.

📞 Lassen Sie sich beraten – wir sind für Sie da!